Das Wohnheim verfügt über Vergütungsvereinbarungen für die Heimbetreuung und für die Betreuung der Bewohner, welche eine anerkannte Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) besuchen. Die Vergütungsvereinbarungen sind mit dem überörtlichen Sozialhilfeträger abgeschlossen worden. Die Abrechnung der Leistungen der Eingliederungshilfe erfolgt durch die Einrichtung direkt mit dem örtlichen Sozialhilfeträger.
Pflegefachlicher Schwerpunkt
Aufnahme in unserem Wohnheim finden Menschen mit dauerhaft bestehenden psychischen und seelischen Behinderungen, soweit sie das 18. Lebensjahr vollendet haben und sie die Kriterien nach § 53 und 54 SGB XII erfüllen.
Dies können Menschen mit folgenden Erkrankungen sein:
Welche unter seelischen und psychischen Störungen als Folge von Krankheiten oder Verletzungen des Gehirns, Anfallsleiden, Neurosen und Persönlichkeitsstörungen, körperlich nicht begründbare Psychosen leiden, welche die Notwendigkeit einer fachspezifischen Versorgung und Betreuung erfordern.
Dieser Personenkreis ist nicht, oder noch nicht oder nicht mehr in der Lage, ohne fremde Hilfe seinen Lebensalltag zu bewältigen. Diese Menschen benötigen Begleitung, Betreuung, Assistenz und fachgerechte individuelle Förderung durch unsere Mitarbeiter.
Behandlungspflege
Nach schriftlicher ärztlicher Verordnung erbringen unsere Pflegefachkräfte spezielle behandlungspflegerische Maßnahmen, wie zum Beispiel:
- Stellen und Verabreichen von Medikamenten,
- Anlegen und Wechseln eines Wundverbandes oder
- Messungen von Blutzucker, Blutdruck u. s. w.